Hebert
Alarmanlagenbau
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Der innere Blitzschutz besteht, wie in Bild oben dargestellt, aus dem Potentialausgleich und dem
Überspannungsschutz. Der Potentialausgleich ist gesetzlich vorgeschrieben und daher eigentlich in
allen Gebäuden Deutschlands vorzufinden. Er kann aber durch Verschleiß und Korrosion seine
Funktion verlieren. Ein funktionierender Potentialausgleich ist lebenswichtig und immer auch eine
notwendige Voraussetzung für den Überspannungsschutz.
Blitzschutzzonenkonzept für Überspannungsschutz
Die VDE 0185 schreibt an jedem Übergang von einer Blitzschutzzone zur nächsten einen
Überspannungsschutz vor. Je nach Übergang sind die Schutzstufen I (Grobschutz), II (Mittelschutz)
und III (Feinschutz) definiert.
Am Grobschutz wird die Überspannung auf etwa 4 kV reduziert. Der Mittelschutz reduziert die
Überspannung auf 2,5 kV und der Feinschutz auf 1,5 kV. Diese 1,5 kV werden von den modernen
Verbrauchern selbst abgebaut. In vielen Fällen kann auf den Mittelschutz verzichtet werden, sofern
der Grobschutz die Überspannung bereits auf 2,5 kV reduziert. Speziell für Datenleitungen ist oft
auch der Grobschutz nicht notwendig. Die Zuleitungen würden auf Grund des geringen
Querschnitts die Spannung selbst abbauen oder einfach verglühen.
Spannungsabbau an den Schutzelementen