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  Alarmanlagenbau
 
 
  © Jürgen-Treiber / PIXELIO 
  © D.-D. / PIXELIO
 
 
  Hebert
 
 
  Alarmanlagenbau
 
 
  © Jürgen-Treiber / PIXELIO 
  © D.-D. / PIXELIO
 
  Der innere Blitzschutz besteht, wie in Bild oben dargestellt, aus dem Potentialausgleich und dem
 
  Der innere Blitzschutz besteht, wie in Bild oben dargestellt, aus dem Potentialausgleich und dem Überspannungsschutz. Der Potentialausgleich ist gesetzlich vorgeschrieben und daher eigentlich in
 
  Überspannungsschutz. Der Potentialausgleich ist gesetzlich vorgeschrieben und daher eigentlich in allen Gebäuden Deutschlands vorzufinden. Er kann aber durch Verschleiß und Korrosion seine
 
  allen Gebäuden Deutschlands vorzufinden. Er kann aber durch Verschleiß und Korrosion seine Funktion verlieren. Ein funktionierender Potentialausgleich ist lebenswichtig und immer auch eine
 
  Funktion verlieren. Ein funktionierender Potentialausgleich ist lebenswichtig und immer auch eine notwendige Voraussetzung für den Überspannungsschutz.
 
  notwendige Voraussetzung für den Überspannungsschutz. 
 
  Blitzschutzzonenkonzept für Überspannungsschutz
 
 
  Die VDE 0185 schreibt an jedem Übergang von einer Blitzschutzzone zur nächsten einen
 
  Blitzschutzzonenkonzept für Überspannungsschutz
 
 
  Die VDE 0185 schreibt an jedem Übergang von einer Blitzschutzzone zur nächsten einen Überspannungsschutz vor. Je nach Übergang sind die Schutzstufen I (Grobschutz), II (Mittelschutz)
 
  Überspannungsschutz vor. Je nach Übergang sind die Schutzstufen I (Grobschutz), II (Mittelschutz) und III (Feinschutz) definiert.
 
  und III (Feinschutz) definiert.  
 
 
  Am Grobschutz wird die Überspannung auf etwa 4 kV reduziert. Der Mittelschutz reduziert die
 
  Am Grobschutz wird die Überspannung auf etwa 4 kV reduziert. Der Mittelschutz reduziert die Überspannung auf 2,5 kV und der Feinschutz auf 1,5 kV. Diese 1,5 kV werden von den modernen
 
  Überspannung auf 2,5 kV und der Feinschutz auf 1,5 kV. Diese 1,5 kV werden von den modernen Verbrauchern selbst abgebaut. In vielen Fällen kann auf den Mittelschutz verzichtet werden, sofern
 
  Verbrauchern selbst abgebaut. In vielen Fällen kann auf den Mittelschutz verzichtet werden, sofern der Grobschutz die Überspannung bereits auf 2,5 kV reduziert. Speziell für Datenleitungen ist oft
 
  der Grobschutz die Überspannung bereits auf 2,5 kV reduziert. Speziell für Datenleitungen ist oft auch der Grobschutz nicht notwendig. Die Zuleitungen würden auf Grund des geringen
 
  auch der Grobschutz nicht notwendig. Die Zuleitungen würden auf Grund des geringen Querschnitts die Spannung selbst abbauen oder einfach verglühen. 
 
 
  Spannungsabbau an den Schutzelementen
 
  Querschnitts die Spannung selbst abbauen oder einfach verglühen. 
 
 
  Spannungsabbau an den Schutzelementen