Hebert Alarmanlagenbau © Jürgen-Treiber / PIXELIO © D.-D. / PIXELIO Der innere Blitzschutz besteht, wie in Bild oben dargestellt, aus dem Potentialausgleich und dem  Überspannungsschutz. Der Potentialausgleich ist gesetzlich vorgeschrieben und daher eigentlich in  allen Gebäuden Deutschlands vorzufinden. Er kann aber durch Verschleiß und Korrosion seine  Funktion verlieren. Ein funktionierender Potentialausgleich ist lebenswichtig und immer auch eine  notwendige Voraussetzung für den Überspannungsschutz. Blitzschutzzonenkonzept für Überspannungsschutz Die VDE 0185 schreibt an jedem Übergang von einer Blitzschutzzone zur nächsten einen  Überspannungsschutz vor. Je nach Übergang sind die Schutzstufen I (Grobschutz), II (Mittelschutz)  und III (Feinschutz) definiert.   Am Grobschutz wird die Überspannung auf etwa 4 kV reduziert. Der Mittelschutz reduziert die  Überspannung auf 2,5 kV und der Feinschutz auf 1,5 kV. Diese 1,5 kV werden von den modernen  Verbrauchern selbst abgebaut. In vielen Fällen kann auf den Mittelschutz verzichtet werden, sofern  der Grobschutz die Überspannung bereits auf 2,5 kV reduziert. Speziell für Datenleitungen ist oft  auch der Grobschutz nicht notwendig. Die Zuleitungen würden auf Grund des geringen  Querschnitts die Spannung selbst abbauen oder einfach verglühen. Spannungsabbau an den Schutzelementen